Artikel 1 – Präambel

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gemäß den professionellen Regeln und internationalen Gebräuchen sind, sofern keine anderen spezifischen Vereinbarungen getroffen wurden, auf alle unsere Verkäufe und insbesondere auf die Verkäufe an Wiederverkäufer, Gärtner, Blumenzüchter, Pflanzenzüchter, Körperschaften und Verbände (keine erschöpfende Auflistung, unter Vorbehalt von Änderungen) ausdrücklich anwendbar. Das Aufgeben einer Bestellung bei unserer Firma impliziert die Akzeptanz dieser Verkaufsbedingungen oder der auf irgendeinem anderen kommerziellen Dokument, das von unserer Firma herausgegeben wurde, angegebenen Bedingung.

Artikel 2 – Preise

Die Preise wurden in EURO (€) zuzüglich Umsatzsteuer – die Berechnung der Umsatzsteuer und der Transportkosten kann eventuell auf der letzten Seite unserer Bestellformulare stehen – festgelegt. Die auf unseren Bestellformularen angegebenen Gesamtpreise verstehen sich nach der Berechnung einschließlich aller Steuern lediglich unter Vorbehalt.

Unsere Preise und die Transportkosten werden jährlich erneut beurteilt.

Artikel 3 – Bestellungen

Die Bestellung von Naturprodukten bedeutet die Akzeptanz der Produktionsbedingungen und -ergebnisse. Im Falle eines bei der Ernte wahrgenommenen Rückschlags bei der Produktion oder jeder anderen nicht behebbaren Beschädigung des Produkts wird für alle Vorbestellungen Kontakt aufgenommen, um das unvorhergesehene Ereignis zu beheben. Es können verschiedene Optionen vorgeschlagen werden: der Ersatz des fraglichen Produkts/der fraglichen Produkte durch ein oder mehrere Ersatzprodukte; eine teilweise Ermäßigung des Rechnungsbetrags; das Erlassen der Rechnung, sofern es die Gesamtheit der Produkte betrifft.

Für die während der Saison aufgegebenen Bestellungen werden Ersatzprodukte für die Produkte, die nicht verfügbar oder ausverkauft sind, vorgeschlagen. Es wird also keine Vergütung gefordert werden können, wenn ein Bestellschein gemäß der Preisangabe oder die Auftragsbestätigung verschickt wurde. Das Versenden eines offiziellen Bestellscheins, ungeachtet dessen, ob der Ersatz faktisch studiert wurde oder nicht und ob der Name der Ersatzgattung auf dem Bestellschein angegeben ist oder nicht, gilt als Akzeptanz des Ersatzes.

Bei jeder Annullierung einer Bestellung von Pflanzen innerhalb von weniger als 15 Kalendertagen vor dem geplanten Lieferdatum steht unserer Firma eine Vergütung von 50 % des Wertes der in Rechnung zu stellenden Bestellung zu.

Die von unseren technisch-kommerziellen Mitarbeitern, Vertretern oder örtlichen Mitarbeitern bearbeiteten Angelegenheiten sind erst nach der Bestätigung seitens unserer Firma mittels einer Auftragsbestätigung verbindlich.

Artikel 4 – Höhere Gewalt

Die Bestellungen werden mit Ausnahme von höherer Gewalt ausgeführt. Unter höherer Gewalt wird unter anderem Folgendes verstanden (nicht erschöpfende Auflistung von Beispielen): Krieg, Streik, Brand und Unfälle, die bei einem oder mehreren Unternehmen stattgefunden haben, die sich mit der Produktion und dem Vertrieb der von unserer Firma angebotenen Produkte beschäftigen.

Artikel 5 – Verpackung

Unsere Produkte werden verpackt geliefert. Auf Anfrage können die Plastikkisten, in denen unsere Blumenzwiebeln eventuell geliefert werden, zurückgenommen werden. Die Rücknahme erfordert eine gute Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien.

Artikel 6 – Versendung und Risiken

Unsere Produkte sind Naturerzeugnisse, wobei ihr Transport von unserer Produktionsabteilung bis zum Kunden also mit bestimmten Risiken einhergehen kann.

Unsere Produkte werden vor der Vorbereitung der Bestellung, vor dem Verpacken und vor der Übergabe an den Transporteur, der uns den Frachtbrief zukommen lässt, sorgfältig begutachtet und bezüglich ihres Aussehens und ihrer Gesundheit kontrolliert.

Wir bitten unsere Kunden:

  • die gelieferten Waren vor der Empfangsbestätigung dem Zusteller gegenüber zu kontrollieren.
  • die Waren nicht anzunehmen, bevor Sie sich von deren ordnungsgemäßem Zustand, der Übereinstimmung des angekündigten Gewichts mit dem erhaltenen Gewicht der Waren überzeugt haben und bevor Sie kontrolliert haben, ob die Eichstempel auf der Verpackung intakt sind.
  • Probleme auf dem Lieferschein des Transporteurs in Bezug auf Folgendes zu notieren: eventuelle Beschädigung, Verlust, Lieferverzögerung usw. Diese Beanstandungen müssen dem Transporteur innerhalb von 48 Stunden per Einschreiben mit Empfangsbestätigung und unter Zusendung einer Kopie an unsere Firma bestätigt werden, um einen eventuellen Schadenersatz erhalten zu können.

Wir stehen unseren Kunden weiterhin zur Verfügung, um sie bei ihrer Beanstandung zu unterstützen und ihnen bei den Formalitäten behilflich zu sein.

Artikel 7 – Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentumsrecht für die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Rechnung vor.

Der Käufer darf, im Rahmen seiner normalen Betriebsausübung, die gelieferten Waren vertreiben. Er darf sie allerdings nicht verpfänden oder das diesbezügliche Eigentum als Garantie übertragen. Die Genehmigung für den Vertrieb wird im Falle des Ausbleibens der Bezahlung automatisch eingezogen. Im Falle einer Beschlagnahme oder einer anderweitigen Intervention eines Dritten ist der Käufer verpflichtet, uns dies direkt mitzuteilen.

Trotz der Anwendbarkeit dieses Eigentumsvorbehalts wird jedes Risiko wie der Verlust oder die Zerstörung der Waren ab dem Zeitpunkt ihrer Lieferung zulasten des Käufers gehen.

Artikel 8 – Reklamationen, Garantien und Haftung

Die erzielten Ergebnisse sind nicht nur von der Art und der Qualität der Blumenzwiebeln abhängig, sondern auch von anderen Faktoren auf unterschiedlichen Komplexitätsebenen, die manchmal schwer oder unmöglich vorhersehbar und vorhersagbar sind. Unterschiedliche Ergebnisse können von der Behandlung vor dem Pflanzen, vom Pflanzort in Europa, von der Umgebung, von den agronomischen und klimatologischen Bedingungen usw. abhängen.

Die in unseren Newslettern, Broschüren, Katalogen und von unseren Verkäufern erteilten Empfehlungen und Vorschläge sind lediglich Hinweise und stellen keine Erntegarantie dar.

Angesichts der Art der verkauften Produkte wird unsere Verantwortlichkeit im Falle von anerkannten und festgestellten Fehlern in Bezug auf die Echtheit, Sortenreinheit, Keimfähigkeit, Widerstandsfähigkeit gegen bislang unbekannte Krankheiten keinesfalls den Wert der gelieferten fraglichen Waren oder den Betrag der Kosten für die Rücksendung übersteigen.

Die mitgeteilten Farben, Farbtöne und Wachstumszyklen wurden zu Informationszwecken erteilt und sind nicht vertraglich verbindlich. Wir werden jedoch jede Reklamation, die uns durch einen eventuellen Fehler unsererseits erreicht, sorgfältig untersuchen und uns gegebenenfalls nicht weigern, um einen Teil oder die Gesamtheit der fraglichen Waren zu ersetzen oder zu erstatten.

Artikel 9 – Reklamationsfrist

Jede Reklamation, die sich auf das Aussehen, die Echtheit, die Sortenreinheit der bestellten und gelieferten Produkte bezieht, muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Eingang der Waren eingereicht werden.

Nach dieser Frist werden die Bestellungen als angenommen betrachtet und können diese nicht mehr zurückgenommen werden oder kein Gegenstand einer Reklamation mehr sein.

Artikel 10 – Bezahlung

Unsere Rechnungen werden im Allgemeinen 7 Tage nach dem Versand des Auftrags verschickt und deren Bezahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Eingang erwartet.

Unsere Rechnungen können bezahlt werden über:

Unsere Bankverbindung bei der ABN-AMRO

BIC: ABNANL2A
IBAN: NL44 ABNA 0589 3137 62
Kontonummer: 58.93.13.762

Bankschecks werden jederzeit abgelehnt werden.

Bei Ermangelung einer früheren Handelsbeziehung werden wir gezwungen sein, Bankreferenzen anzufordern oder die Bestellung nach dem Eingang der Bezahlung der Rechnung zu liefern oder eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages zu verlangen.

Kunden, die die Zahlungsfrist nicht einhalten und/oder die in der Vergangenheit einem Inkassoverfahren unterzogen wurden, werden erst nach dem Bezahlen ihres Rechnungssaldos und eventuell erst nach der gesamten Bezahlung ihrer neuen Bestellungen beliefert werden.

Bei Problemen bei oder der Unmöglichkeit der Bezahlung ist der Käufer verpflichtet, Kontakt mit uns aufzunehmen, um in Rücksprache mit unserer Buchhaltung eine neue Zahlungsregelung mit Zahlungsfristen zu treffen.

Wenn wir uns mit einer erheblich längeren Frist einverstanden erklären, behalten wir uns das Recht vor, Zinsen in Höhe von 15 % zu berechnen.

Der Zahlungs- und Inkassotermin können auf jeder Rechnung angegeben werden. Dies wird dem Käufer auch per E-Mail mitgeteilt werden.

Im Falle einer aufgeschobenen Bezahlung wird die Aushändigung eines Wechsels oder eines Schecks nicht als Bezahlung gelten, sondern die Bezahlung des geschuldeten Betrages zum vereinbarten Zahlungstermin.

Jede Verzögerung bei der Bezahlung zum Zeitpunkt des Zahlungstermins kann:

  • eine Inverzugsetzung zur Folge haben,
  • die Gesamtheit der Forderung direkt fällig werden lassen,
  • uns verpflichten, ein Inkassoverfahren einzuleiten,
  • automatisch einen Schadenersatz in Höhe von 15 % des unbezahlten Betrages als Vertragsstrafe mit sich bringen,
  • uns gestatten, um laufende Verträge und Bestellungen zu beenden, ohne einer anderen Handlungsweise Abbruch zu leisten.

Wir werden dann von all unseren Verpflichtungen befreit.

Bank- und Inkassokosten infolge einer Verlängerung der Zahlungsfrist gehen zulasten des Kunden.

Wir behalten uns das Recht vor, einen Antrag in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung für die ungehinderte Rückgabe der Produkte und für die Zahlung von sämtlichem Schadenersatz einzureichen. Dies wird eventuell nicht nur die fragliche Bestellung betreffen, sondern auch alle früheren nicht bezahlten Bestellungen, die teilweise oder vollständig geliefert wurden, und zwar ungeachtet dessen, ob ihre Zahlungsfrist verstrichen ist oder nicht.

Artikel 11 – Konflikte

Alle unsere Verkäufe erfolgen unter den angegebenen Bedingungen und das Aufgeben einer Bestellung mit oder ohne Bestellformular impliziert die diesbezügliche Akzeptanz. Im Falle eines Konflikts wird das Gericht, das von unserer Firma kontaktiert wurde, als einziges zuständiges Gericht anerkannt werden.

Artikel 12 – Copyright

© All images are subject to copyright and cannot be used by any party for commercial and also non-commercial purposes.

Die Nahaufnahmen der Zuchtsorten, die Verver Export in ihren Mitteilungen verwendet, sind Eigentum der Firma Visions B.V. Diese dürfen wir in allen unseren Mitteilungen frei verwenden. Dies wurde mittels eines Vertrages erstanden.

Unsere Kunden dürfen diese Bilder ausschließlich ohne Lizenz in Form einer Blumenkarte (mit Verver Export-Logo und Sortenname) verwenden:

  • als POS-Material/Marktware
  • online, falls diese lediglich zu Werbezwecken verwendet werden. Die Nutzung in einem Webshop fällt nicht darunter und ist nicht gestattet.

Die Blumenkartenfotos (mit Verver Export-Logo und Sortenname) können gegen eine entrichtete Lizenzgebühr in Höhe von € 250 pro URL und pro Jahr genutzt werden, um unsere Produkte online zu verkaufen. Dafür muss ein Vertrag mit der Firma Visions B.V. abgeschlossen werden.

Wenn Ihr Auftragswert bei Verver Export die Grenze von € 10.000 übersteigt, wird Verver Export die Kosten für die Online-Verkaufslizenz (Blumenkarte) übernehmen, für ein Jahr.

Alle sonstigen Nutzungen (ganz gleich ob kommerziell oder nicht) sind nicht gestattet.

Unsere Kunden dürfen diese Bilder ausschließlich als gedruckte Produktkarte auf Marktware verwenden. Die sonstige Nutzung (u.a. Internet), ganz gleich, ob gewerblich oder nicht, ist nicht gestattet.

Um der unsachgemäßen Nutzung ihrer Bilder entgegenzuwirken, hat die Visions B.V. eine sehr fortschrittliche Online-Suchfunktion entwickelt, mit der sie alle ihre Fotos lokalisieren können. Dort, wo Fotos gefunden werden, die ohne Vertrag oder Preisvereinbarung verwendet wurden, kann man eine Rechnung erwarten. Dies geschieht vollkommen unabhängig von Verver Export, da es um Visions-Bilder geht. Wir vermitteln nicht.

Neben Fotos von Zuchtsorten verwenden wir auch Fotos von Mischungen von der Visions B.V. Die Fotos unserer eigenen Mischungen und Konzepte sind Eigentum von Verver Export. Für beide Nutzungen muss eine Genehmigung eingeholt werden.

Wenn es um Bilder der Visions B.V. geht, dann läuft dies über ein zahlungspflichtiges Abonnement (weitere Informationen: pictures@visionspictures.com).

Wenn es um Bilder von Mischungen von Verver Export geht, dann ist eine Quellenangabe und/oder die Verwendung eines Wasserzeichens des Verver Export-Logos im Foto vorgeschrieben.